Wenn ein Mensch verstorben ist, gilt es für die Angehörigen, eine Vielzahl an formellen Aufgaben zu tätigen. Hinzu kommt die Organisation der Bestattung und der Trauerfeier. All diese Aufgaben zu bewältigen, kostet oft viel Kraft, wenn Sie gerade einen geliebten Menschen verloren haben. Dann ist es gut, einen Überblick zu haben, was nach einem Todesfall zu tun ist und welche Fristen gelten. Wir von der Garvens Bestattungswesen GmbH, Ihrem einfühlsamen und zertifizierten Bestatter in Hannover, haben für Sie alle Aufgaben, Fristen und Regelungen übersichtlich zusammengefasst.
Formalitäten, die Sie vor der Beerdigung erledigen müssen
Der erste Schritt nach einem Todesfall ist die offizielle Feststellung des Todes durch einen Arzt. Dieser stellt den Totenschein aus, der Voraussetzung für das Anfertigen der Sterbeurkunde ist. Kontaktieren Sie nach einem Todesfall weitere Angehörige und Menschen, denen Sie vertrauen – Sie müssen diese Situation nicht alleine bewältigen. Auch Bestattungsunternehmen unterstützen Sie auf Wunsch bei den Formalitäten nach einem Todesfall und beantragen beispielsweise die Sterbeurkunde oder kündigen bestehende Verträge.
Halten Sie wichtige Unterlagen des Verstorbenen bereit wie:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis / Reisepass
- Heiratsurkunde
- Organspendeausweis
- Testament
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Verträge
- Bankunterlagen
Kontaktieren Sie ein Bestattungsunternehmen und lassen Sie sich dort vertraulich beraten. Überlegen Sie gemeinsam, welche Aufgaben Sie selbst erledigen möchten und an welchen Stellen Sie sich Unterstützung wünschen. Über den Todesfall informiert werden müssen das Standesamt, die Krankenkasse und das Nachlassgericht, sofern ein Testament vorliegt.
Welche Fristen gelten für eine Bestattung?
Der früheste Zeitpunkt, an dem eine Bestattung stattfinden darf, ist 48 Stunden nach dem offiziellen Tod eines Menschen. Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Liegen religiöse Gründe vor, dürfen Verstorbene in Baden-Württemberg direkt nach der Ausstellung des Totenscheins beigesetzt werden. In Nordrhein-Westfalen darf die Bestattung 24 Stunden nach dem Tod der Person stattfinden. Sofern die Person zu Hause verstorben ist, darf sie dort in vielen Bundesländern bis zu 36 Stunden verbleiben. Welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt, erfahren Sie zum Beispiel von dem Arzt, der den Tod feststellt.
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Bis zu welchem Zeitpunkt die Beisetzung stattgefunden haben muss, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die Fristen belaufen sich in der Regel auf vier Tage bis zehn Tage nach Feststellung des Todes, Sonn- und Feiertage werden dabei nicht mitgerechnet. Wenn Sie eine Verlängerung der geltenden Frist benötigen, beispielsweise weil Sie noch Zeit für die Organisation der Bestattung benötigen, können Sie diese beim Ordnungsamt beantragen. Die Behörde reagiert hier in der Regel verständnisvoll und unterstützend.
Wenn Sie eine Feuerbestattung wünschen oder der Verstorbene diesen Wunsch geäußert hat, ist ab dem Zeitpunkt der Einäscherung eine durch das jeweilige Bestattungsgesetz geregelte Frist einzuhalten, in der die Urnenbeisetzung zu erfolgen hat. Das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen bespricht mit Ihnen die vorherrschenden Bestimmungen Ihres Bundeslandes.
Weitere Aufgaben, die ein Todesfall mit sich bringt
Nach einem Todesfall müssen, sofern im individuellen Fall vorhanden, der Arbeitgeber, der Vermieter und das zuständige Finanzamt des Verstorbenen informiert werden. Darüber hinaus sollten Sie sich Gedanken über die Trauerfeier machen. Da der Schmerz nach dem Verlust eines Menschen tief sitzt, kann diese Aufgabe sehr herausfordernd sein. Ihr Bestattungsunternehmen steht Ihnen dabei zur Seite und unterstützt Sie unter anderem bei der Auswahl des Friedhofs, der Vermittlung eines Trauerredners, der Auswahl von Dekoration und Grabfloristik sowie der Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Trauerfeier.